Die
Paten
versprechen
zusammen
mit
den
Eltern,
das
Taufkind
christlich
zu
erziehen.
Das
bedeutet,
dass
Eltern
und
Paten
gemeinsam
mit
ihren
ganz
persönli
-
chen
Möglichkeiten
und
Begabungen
dem
Kind
von
Gottes
Liebe
berichten
und
es
auf
den
Weg
in
die
christ
-
liche Gemeinde hinweisen.
Nach
dem
Kirchenrecht
der
Ev.
Kirche
von
Westfalen
muss
ein/e
Pate/Patin
einer
evangelischen
Kirchenge
-
meinde
angehören
und
konfirmiert
sein.
Alle
weiteren
Paten
können
evangelisch
sein
oder
einer
christlichen
Gemeinde angehören.
Wenn
die
Paten
nicht
unserer
Gemeinde
angehören,
brauchen
sie
für
die
Taufe
einen
Patenschein,
der
ihre
Kirchenmitgliedschaft
bescheinigt
und
beim
zuständigen
Pfarramt am jeweiligen Wohnort zu bekommen ist.
Patenbescheinigungen
für
unsere
eigenen
Gemeindeglieder
sind
während
der
Öffnungszeiten
in
unserem
Gemeindebüro
erhältlich.
■ Die Patenbescheinigung