Jede Kirchengemeinden in Westfalen wird von einem „Presbyterium“ geleitet. Ihm gehören die von den Gemeindemitgliedern gewählten Presbyterinnen und Presbyter (griechisch: Älteste) und die Pfarrer an. Die ehrenamtlichen „Ältesten“ müssen in Westfalen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Wahl erfolgt alle vier Jahre und jedes konfirmierte Gemeindemitglied ab 16 Jahren kann an der Wahl teilnehmen.Das Presbyterium ist verantwortlich für die Verkündigung des Wortes Gottes und den gesamten Dienst der Gemeinde. Es wählt die Pfarrerinnen und Pfarrer, verwaltet die Kirchengemeinde und entscheidet bei der Aufstellung des Haushaltes auch über die Verwendung der Kirchensteuern.In der monatlich stattfindenden Sitzung werden viele relevante Beschlüsse gefasst, sei es Neu- und Umbauten von Gebäuden, Veränderung der Gottesdienstordnung und vielen mehr.Neben dem Pfarrer/Pfarrerin gehören bei uns 6 weitere ehrenamtliche Gemeindemitgliedern dem Presbyterium an.